Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von sipgate CLINQ

Die sipgate GmbH Gladbacher Str. 74, 40219 Düsseldorf, registriert beim AG Düsseldorf HRB 39841, bietet auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verschiedene Telekommunikationsdienstleistungen an.

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bedingungen zur Nutzung der hier und in der Leistungsbeschreibung CLINQ beschriebenen Leistungen, die die sipgate GmbH unter der Marke CLINQ erbringt.

1. Vertragsschluss und -beendigung

1.1. Vertragsschluss

1.2. ordentliche Kündigung

1.3. außerordentliche Kündigung

1.4. Inaktive Accounts

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

3. Form der Rechnung

4. Fälligkeit und Verzug

4. Einwendungen

5. Datenschutz

6. Haftung

7. Änderungen der Entgelte, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der Leistungsbeschreibung

8. Wartungs- und Entstördienst

9. Schlussbestimmungen

1. Vertragsschluss und -beendigung

1.1. Vertragsschluss

1.1.1. Der Vertrag kommt mit Zugang einer Auftragsbestätigung beim Kunden zustande. Die Auftragsbestätigung wird an die vom Kunden in seinem CLINQ-Account hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt.

1.1.2. Die Einzelheiten bezüglich der Vertragslaufzeit ergeben sich vorrangig aus der Leistungsbeschreibung CLINQ. Ist dort nichts anderes bestimmt, hat der Vertrag keine Mindestlaufzeit.

1.2. ordentliche Kündigung

1.2.1. Die Einzelheiten bezüglich der Kündigungsfrist ergeben sich vorrangig aus der Leistungsbeschreibung sipgate. Ist dort nichts anderes bestimmt, kann der Vertrag von jeder Partei mit einer Frist von einem Kalendertag zum Monatsende gekündigt werden.

1.2.2. Kündigungen müssen per E-Mail oder in Schriftform (Brief oder Fax) erfolgen.

1.3. außerordentliche Kündigung

1.3.1. sipgate behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund vor. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde schuldhaft gegen seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verstößt und es sipgate nicht zugemutet werden kann, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten. Ein solcher Fall liegt unter anderem vor, wenn der Kunde:

den sipgate Account bzw. VoIP-Anschluss, die Verbindung oder die ihm zugewiesene Rufnummer missbräuchlich einsetzt und/oder

1.3.2. Darüber hinaus steht sipgate ein außerordentliches Kündigungsrecht im Falle der Änderung der gesetzlichen Grundlagen dieses Vertrages, der den Vertrag betreffenden Anordnungen und/oder Verfügungen durch Behörden, Gerichte oder andere Träger öffentlicher Gewalt zu, sofern diese dazu führen, dass sipgate ein Festhalten am Vertrag unzumutbar wird.

1.3.3. Das gesetzliche Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

1.4. Inaktive Accounts

Verfügt der Kunde über einen CLINQ-Account, den er seit mehr als einem Jahr nicht mehr genutzt hat (inaktiver Account), ist sipgate berechtigt, den CLINQ-Account zu löschen. sipgate wird den Kunden zunächst über die im sipgate Account hinterlegte E-Mail-Adresse über die beabsichtigte Löschung informieren. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen, wird sipgate den CLINQ-Account des Kunden löschen.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1. Der Kunde hat alle erforderlichen und üblichen Sicherungsmaßnahmen gegen die ungewollte und missbräuchliche Nutzung seines CLINQ-Accounts durch Dritte zu treffen. Soweit der Kunde eine ungewollte oder missbräuchliche Nutzung feststellt, hat er sipgate unverzüglich zu unterrichten.

2.2. sipgate wickelt wesentliche (auch vertragsrelevante) Kommunikationsprozesse via E-Mail ab. Der Kunde verpflichtet sich, bei der sipgate Anmeldung eine eigene gültige E-Mail-Adresse anzugeben und diese regelmäßig abzurufen sowie sipgate über etwaige Änderungen seiner E-Mail-Adresse unverzüglich zu informieren.

2.3. Sollten sich Änderungen ergeben, die den Kommunikationsfluss oder das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und sipgate betreffen, so ist sipgate hierüber unverzüglich zu informieren. Diese Meldepflicht erstreckt sich insbesondere auf folgende Punkte:

2.4. Der Kunde darf die Verbindungen zu sipgate nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der (Telekommunikations-) Gesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung benutzen. Der Kunde ist verpflichtet, die von sipgate angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen nicht zu Zwecken zu missbrauchen, die den gesetzlichen Bestimmungen, der einschlägigen Leistungsbeschreibung oder den AGB widersprechen.

2.5. Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des von sipgate zur Verfügung gestellten Netzes führen können.

2.6. Der Kunde verpflichtet sich, Zugangsdaten zu seinem CLINQ-Account und zu den Benutzerkonten sowie Zugangsdaten zum CLINQ-Account (Benutzername und Passwort) vertraulich und sicher zu verwahren und Dritten nicht mitzuteilen. Soweit der Kunde Zugangsdaten Dritten (z.B. seinen Mitarbeitern) berechtigterweise mitgeteilt hat, muss er diese über die Pflicht zur vertraulichen und sicheren Verwahrung der Zugangsdaten informieren und entsprechend verpflichten.

2.9. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die ihm gegenüber erbrachten Leistungen in gewerblicher Art und Weise ohne Zustimmung von sipgate an Dritte weiterzureichen.

2.10. Sofern ein Missbrauch durch den Kunden oder einen von ihm legitimierten Benutzer gegeben ist (z.B. Verstöße gegen 2.5., 2.6., 2.10. oder vergleichbare Verstöße) und der Kunde den Missbrauch trotz Aufforderung durch sipgate nicht innerhalb angemessener Frist einstellt, ist sipgate berechtigt, eine Sperrung seines sipgate Anschlusses vorzunehmen oder – soweit anwendbar – vom Kunden angelegte Benutzerkonten zu löschen. Soweit der Kunde die Sperrung bzw. die Löschung zu vertreten hat, wird sipgate dem Kunden die Kosten der Sperrung/Löschung in Rechnung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die während einer Sperrung anfallenden Grundgebühren zu zahlen, wenn er die Sperrung zu vertreten hat.

3. Form der Rechnung

3.1. sipgate erteilt Rechnungen ausschließlich als PDF-Datei per E-Mail oder zum Download. Die Erteilung einer Rechnung in Papierform ist nicht möglich.

3.2. Der Kunde erklärt sich mit einer Übermittlung seiner Rechnung per E-Mail einverstanden und wird darauf hingewiesen, dass eine vertrauliche Datenübertragung im Internet nicht gewährleistet werden kann. sipgate Rechnungen enthalten aus diesem Grund keinen Einzelverbindungsnachweis. Dieser kann von dem Kunden separat abgerufen werden.

3.3. Die Pflichtangaben in der Rechnung (§ 14 Abs. 4 UStG) werden auf Grundlage der Angaben des Kunden in seinem CLINQ-Account in die Rechnung aufgenommen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Angaben auf dem aktuellen Stand zu halten. sipgate ist nicht verpflichtet von diesen Angaben abweichende Rechnungen zu erstellen.

4. Fälligkeit und Verzug

4.1. Forderungen für laufende Verträge, die in monatlichen Abständen (oder in sonstigen regelmäßigen Abständen) entstehen, sind jeweils am 1. Tag eines jeden Monats (bzw. der Periode) fällig, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung etwas Abweichendes geregelt wird. Soweit Forderungen nicht in regelmäßigen Abständen entstehen, werden diese mit Zugang der Rechnung beim Kunden fällig.

4.2. Für den Verzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

4.3. Kommt der Kunde in Verzug, ist sipgate nach Maßgabe des § 45k TKG berechtigt, die Leistung zu sperren.

4.4. Ist der Kunde Verbraucher (i.S.d. § 13 BGB) und kommt er in Verzug, so werden Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Ist der Kunde Unternehmer (i.S.d. § 14 BGB), werden acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz berechnet. sipgate behält sich vor, weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzugs (z.B. Mahnkosten) geltend zu machen.

4.5. sipgate ist nach Ablauf von acht Wochen nach Rechnungszugang berechtigt, die der Rechnung zugrunde liegenden Verbindungsdaten zu löschen, weshalb anschließende Einwendungen nicht mehr berücksichtigt werden können. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Kunde die vorzeitige Löschung der Verbindungsdaten gegenüber sipgate verlangt. Eine vollständige Überprüfung der Rechnung ist deshalb nur möglich, solange die Verbindungsdaten des Kunden vollständig gespeichert sind.

4.6. Gegen Forderungen der sipgate kann der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.

5. Einwendungen

5.1. Der Kunde hat die Rechnungen von CLINQ/sipgate sorgfältig zu überprüfen. Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung hat der Kunde, spätestens acht Wochen nach Zugang der Rechnung, schriftlich zu erheben.

Soweit der Kunde ein Guthaben bei sipgate hat, mit dem sipgate Grundgebühren und Telefongebühren verrechnet, muss die Erhebung der Einwendungen gegen die Verrechnung abweichend von Satz 1 spätestens acht Wochen nach dem Monatsende, in dem die Gebühren entstanden sind, erfolgen. Die Höhe der Verrechnungsbeträge ist dem Einzelverbindungsnachweis zu entnehmen.

Die Fälligkeit des Rechnungsbetrages wird durch die Erhebung von Einwendungen nicht berührt.

5.2. Einwendungen gegen die Rechnung bzw. die Verrechnung mit dem Guthaben sind ausgeschlossen, soweit die entsprechenden Verkehrsdaten im Rahmen der gesetzlichen Fristen (acht Wochen) oder auf ausdrücklichen Kundenwunsch bereits vor Erhebung der Einwendungen gelöscht worden sind.

5.3. Soweit Einwendungen nicht innerhalb der Frist von acht Wochen nach Nr. 4.5.1. erhoben worden sind, gilt die Rechnung/Verrechnung mit dem Guthaben als vom Kunden genehmigt. sipgate weist in den Rechnungen auf diese Rechtsfolge hin.

5.4. Im Fall berechtigter, rechtzeitig erhobener Einwendungen erfolgt im Falle einer Überzahlung zunächst eine Verrechnung mit offenen Zahlungsansprüchen der sipgate. Soweit keine offenen Zahlungsansprüche bestehen erfolgt eine Gutschrift.

5. Datenschutz

5.1. Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden sind u. a. die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) und das Telekommunikationsgesetz (TKG). Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das TKG oder eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.

5.2. Eine Datenverarbeitung ist hiernach insbesondere zulässig, soweit dies erforderlich ist. Erforderlich ist dies zur Begründung und Gestaltung des Vertragsverhältnisses (Bestandsdaten), zur Erbringung der Telekommunikations-Dienstleistungen (Verbindungsdaten), sowie deren Abrechnung (Abrechnungsdaten).

5.3. sipgate wahrt das Fernmeldegeheimnis nach den gesetzlichen Vorgaben.

5.4. Ausführliche Informationen zum Umgang mit persönlichen Daten durch sipgate finden sich in unserer Datenschutzerklärung, die ebenfalls Bestandteil der sipgate AGB ist.

5.5. Der Kunde beauftragt sipgate einen monatlichen Einzelverbindungsnachweis vorzuhalten, auf den er über seinen CLINQ-Account Zugriff hat. In diesem Nachweis sind alle kostenpflichtigen Verbindungen einzeln, u. a. mit Datum, Zielrufnummer, Beginn und Dauer der Verbindung sowie Entgelt für die Einzelverbindung aufgeführt. Die Rufnummern der Verbindungen werden entsprechend nach Wahl des Kunden entweder um die letzten drei Ziffern verkürzt oder in vollständiger Länge angegeben. Der Kunde kann den Einzelverbindungsnachweis in seinem Administratorkonto auch komplett deaktivieren. Macht der Kunde von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch, erfolgt eine ungekürzte Aufführung.

Der Kunde verpflichtet sich, alle jetzigen und künftigen Mitbenutzer seines VoIP-Anschlusses bzw. bei geschäftlicher Nutzung alle jetzigen und künftigen Mitarbeiter unverzüglich hierüber zu informieren und den Mitbestimmungsregelungen zu entsprechen.

5.6. Der Kunde beauftragt sipgate, Rahmendaten (Zeitpunkt, Dauer) der Telefonate, Faxe und SMS, die über sipgate ein- oder ausgehen, unabhängig vom Einzelverbindungsnachweis für die Anrufliste / Ereignisliste zu speichern und dem jeweiligen Benutzer in seinem CLINQ-Account verfügbar zu machen.

5.7. sipgate löscht Kundendaten soweit der Kunde einen entsprechenden Auftrag erteilt, jedoch nur soweit dies nach dem TKG oder anderen Rechtsnormen zulässig ist. Sind Einwendungen erhoben, ist sipgate berechtigt, die Verkehrsdaten gespeichert zu halten, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind.

6. Haftung

6.1. Für Vermögensschäden haftet sipgate höchstens bis zu einem Betrag von € 12.500,00 je Kunde. Gegenüber der Gesamtheit der Kunden ist die Haftung auf € 10 Millionen je einheitliche Handlung oder je einheitliches schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Beträge, die mehreren Kunden auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.

6.2. Eine Haftung für Folgekosten durch Notrufe außerhalb des angegebenen Wohn- oder Firmensitzes ist ausgeschlossen.

6.3. Im Übrigen haftet sipgate nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht). Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht, ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren.

6.4. Die Haftung von sipgate für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und für Personenschäden (Leben, Körper, Gesundheit) bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

6.5. Soweit die Haftung von sipgate wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von sipgate.

6.6. Die Leistungsverpflichtung von sipgate gilt nur dann, wenn sipgate selbst vertragsgemäß und fristgerecht mit entsprechenden Vorleistungen beliefert wurde und keine diesbezüglichen Sorgfaltspflichten verletzt hat. Im Falle von Leistungsstörungen durch höhere Gewalt wird sipgate in jedem Falle von der Leistungspflicht befreit.

7. Änderungen der Entgelte, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der Leistungsbeschreibung

7.1. sipgate berechnet dem Kunden die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Entgelte und ist an diese grundsätzlich gebunden. Die vereinbarten Entgelte können durch sipgate nur in den folgenden Fällen mit Wirkung für die Zukunft erhöht werden:

Voraussetzung für eine Erhöhung der Entgelte durch sipgate ist, dass sipgate die Änderung der Entgelte dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail mitteilt und den Grund der Erhöhung erläutert.

7.2. Ist der Kunde Verbraucher (i.S.d. § 13 BGB) steht dem Kunden im Fall einer Erhöhung der Nettoentgelte ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, welches zum Zeitpunkt der betreffenden Entgeltänderung wirksam wird. Macht der Kunde von diesem Kündigungsrecht nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung der Entgelterhöhung Gebrauch, so gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf weist sipgate in der Mitteilung über die Entgelterhöhung nochmals ausdrücklich hin.

Bei Änderungen der Umsatzsteuer ist sipgate berechtigt, die Entgelte entsprechend der Veränderung anzupassen, ohne dass sich daraus ein Kündigungsrecht des Kunden ergibt.

7.3. Ist der Kunde Unternehmer (i.S.d. § 14 BGB), ist sipgate unabhängig von Nr. 8.1. nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der allgemeinen Marktentwicklung (insbesondere auch der internen Vorleistungspreise) berechtigt, die Entgelte jederzeit mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Dies gilt insbesondere, soweit sich die Einkaufspreise von sipgate ändern.

7.4. sipgate ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung.

Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind. Sofern die Änderung zu einer Schlechterstellung des Kunden führt, ist eine Änderung nur unter der Bedingung zulässig, dass sipgate dies dem Kunden spätestens sechs Kalenderwochen vor Inkrafttreten per E-Mail mitteilt.

7.5. Die Leistungsbeschreibung kann geändert werden, wenn dies aus wichtigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung nicht schlechter gestellt (z.B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen sipgate zur Erbringung ihrer Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern. Sofern die Änderung zu einer Schlechterstellung des Kunden führt, ist eine Änderung nur unter der Bedingung zulässig, dass sipgate dies dem Kunden spätestens sechs Kalenderwochen vor Inkrafttreten per E-Mail mitteilt.

7.6. Nach Ziffern 7.4. und 7.5 beabsichtigte Änderungen der AGB sowie der Leistungsbeschreibung werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail mitgeteilt. Dem Kunden steht, wenn sich die Änderung der AGB oder der Leistungsbeschreibung für ihn als nachteilhaft darstellen, zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich oder per E-Mail, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

8. Wartungs- und Entstördienst

sipgate bietet seinen Kunden jederzeit die Möglichkeit über sein Hilfe-Center auf häufig gestellte Fragen und deren Antworten sowie auf diverse Konfigurationsanleitungen zuzugreifen und über das Kontaktformular schriftlich die Kundenbetreuung zu kontaktieren und z.B. Störungen zu melden. Telefonisch ist die Kundenbetreuung Mo – Do von 9 – 18 Uhr und Fr. von 9 – 16 Uhr unter der Ortsrufnummer 0211 – 78 175 133 zu erreichen.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn sipgate ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

9.2. Von sipgate zur Verfügung gestellte kostenlose Zusatzleistungen sind keine Vertragsbestandteile. sipgate kann diese Leistungen nach freiem Ermessen ändern und/oder einstellen. Dies gilt vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen mit dem Kunden.

9.3. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von sipgate auf einen Dritten übertragen.

9.4. Die Nutzung von Produkten und Leistungen der sipgate GmbH auf dem Hoheitsgebiet oder durch Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ist ausgeschlossen.

9.6. Zwischen dem Kunden und sipgate kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Geltung, wie es zwischen inländischen Personen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts gilt, sofern nicht zwingendes Recht die Anwendbarkeit einer anderen Rechtsordnung vorschreibt.

9.7. Der Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit der Kunde Kaufmann ist.

9.8. sipgate ist berechtigt, die Bestandsdaten des Kunden an Dritte zu übermitteln, soweit dies zum Zwecke der Abtretung oder des Einzugs von Forderungen erforderlich ist. Die gesetzlich zulässige Übermittlung weiterer Daten des Kunden zum Zwecke des Forderungseinzugs bleibt unberührt.

9.9. sipgate ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Unterauftragnehmer (Subunternehmer) zu erbringen.

sipgate GmbH, Düsseldorf, den 08. Oktober 2021

Die Leistungsbeschreibung ist abrufbar unter:

www.clinq.com/leistungsbeschreibung

Angaben zum Datenschutz:

www.clinq.com/datenschutz